Allgemeine verkaufsbedingungen
1. Umfang
1. Diese allgemeinen verkaufsbedingungen gelten für alle geschäftsbeziehungen zwischen hanwha vacuum technology (wuxi) co., ltd. (nachfolgend "HANVAC GmbH") und kunden, auch wenn sie nicht in späteren verträgen erwähnt werden. Diese allgemeinen verkaufsbedingungen gelten auch für die ausübung von arbeiten und die erbringung von dienstleistungen. Wenn sie mit der arbeit beschäftigt sind, nehmen sie die arbeit an, anstatt die lieferung zu erhalten; wenn es sich um einen service handelt, nehmen sie den service an, anstatt die lieferung zu erhalten.
2. Entgegenstehende, über diese allgemeinen geschäftsbedingungen hinausgehende oder von diesen abweichende bedingungen des kunden werden nicht vertragsgegenstand, es sei denn, die HANVAC GmbH stimmt ihrer geltung schriftlich zu. Für den fall, dass HANVAC GmbH kenntnis davon erlangt, dass dem kunden entgegenstehende, ergänzende oder abweichende bedingungen vorliegen, dem kunden aber dennoch keine lieferbedingungen vorliegen, gelten auch diese allgemeinen verkaufsbedingungen.
3. Jede vereinbarung zwischen der HANVAC GmbH und dem kunden, die auf anderen als oder von diesen allgemeinen verkaufsbedingungen abweichenden bedingungen zum zweck der vertragsdurchführung beruht, wird im entsprechenden vertrag schriftlich festgelegt. Dies gilt für den verzicht auf dieses schriftformerfordernis.
4. Die rechte der HANVAC GmbH aus gesetzlichen bestimmungen oder sonstigen vereinbarungen, die aber nicht in diesen allgemeinen verkaufsbedingungen erwähnt werden, bleiben unberührt.
2. Vertragsabschluss
Das angebot der HANVAC GmbH ist freibleibend und unverbindlich.
2. Die in den angebotsunterlagen enthaltenen abbildungen, zeichnungen, gewichte und abmessungen, gewichtsangaben, messergebnisse und mengen sowie sonstige produktbeschreibungen sind nur annähernde referenzen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellt keine vereinbarung oder garantie in bezug auf produkteigenschaften oder haltbarkeit dar.
3. Die HANVAC GmbH behält sich eigentums-, Urheber- und sonstige eigentumsrechte an allen angebotsunterlagen vor. Diese unterlagen dürfen dritten nicht zur verfügung gestellt werden.
4. Die bestellung ist erst verbindlich, wenn die HANVAC GmbH die Bestellung schriftlich per amtlicher E-Mail bestätigt, oder bis die HANVAC GmbH die Bestellung erfüllt, insbesondere bis die HANVAC GmbH die Bestellung durch den Warenversand erfüllt. Jede durch den einsatz automatisierter geräte abgewickelte Auftragsbestätigung, unsigniert oder namenlos, gilt als schriftliche Auftragsbestätigung. Enthält die auftragsbestätigung offensichtliche fehler, rechtschreib- oder rechenfehler, ist die HANVAC GmbH an diese nicht gebunden.
5. Erst wenn beide parteien vorab eine entsprechende schriftliche vereinbarung unterzeichnet haben, gilt die nichtantwort der HANVAC GmbH auf kundenangebote, aufträge, anfragen oder sonstige erklärungen als vereinbarung.
6. Verlangt ein kunde die eröffnung eines konkurses oder vergleichbaren gerichtsverfahrens über sein vermögen oder wird der antrag eines dritten auf eröffnung eines konkurses oder vergleichbaren gerichtsverfahrens über sein vermögen wegen fehlender vermögenswerte abgelehnt, kann die HANVAC GmbH den vertrag ganz oder teilweise kündigen.
3. Lieferumfang
Maßgeblich ist der in der schriftlichen auftragsbestätigung der HANVAC GmbH enthaltene lieferumfang. Änderungen von spezifikationen oder lieferumfang durch kunden werden erst nach schriftlicher bestätigung durch offizielle E-Mail der HANVAC GmbH wirksam. Die HANVAC GmbH behält sich das recht vor, Produktdesign und -form zu ändern, sofern diese den branchenpraktiken entsprechen oder innerhalb von DIN-Toleranzen liegen oder für den Kunden nicht wesentlich und zumutbar sind.
2. Lieferung kann in chargen gemacht werden. Die bestellung beinhaltet die gesetzliche mehrwertsteuer von weniger als RMB 1000. Muss sie in chargen versandt werden, trägt der Kunde die versandkosten ab der zweiten sendung.
In einigen Fällen akzeptieren wir Rücksendungen innerhalb von drei monaten nach lieferung, jedoch nur, wenn wir mit dem kunden einvernehmen erzielt haben und das produkt sich in einem "neuwertigen" Zustand befindet und ein standardprodukt der HANVAC GmbH ist. Wir berechnen 20% des nettowertes der waren als qualitätskontrolle und wiederlagergebühr, aber die gebühr ist nicht geringer als RMB 100. Sollten aufgrund spezieller lieferanforderungen des kunden zusätzliche internationale transportkosten anfallen, berechnet die HANVAC GmbH den vollen betrag auf basis der tatsächlich angefallenen kosten.
4. Lieferdatum und lieferzeit
1. Lieferfrist und -termin müssen von beiden parteien schriftlich vereinbart werden und sind unverbindlich, es sei denn, die HANVAC GmbH hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihre verbindlichkeit erklärt.
2. Wenn die HANVAC GmbH eine auftragsbestätigung sendet, beginnt die lieferfrist, gilt sie jedoch erst als begonnen, wenn folgende situationen eintreten: Der kunde hat alle unterlagen, genehmigungen und genehmigungen vorgelegt, die er hätte vorlegen müssen; alle technischen fragen wurden gelöst; die von beiden parteien vereinbarte anzahlung/vollständige zahlung ist eingegangen (je nach bestellung). Wird der liefertermin angegeben, so wird der liefertermin nach ermessen des kunden in folgenden situationen festgelegt: Wenn der kunde die erforderlichen unterlagen und genehmigungen nicht rechtzeitig vorlegt; nichtfristige erteilung von genehmigungen; alle technischen probleme können nicht rechtzeitig vollständig gelöst werden; oder wenn die von beiden parteien vereinbarte anzahlung/volle zahlung nicht rechtzeitig (je nach bestellung) bezahlt wird. Alle liefertermine und fristen setzen die rechtzeitige und zumutbare erfüllung aller sonstigen verpflichtungen durch den kunden voraus.
3. Hat die ware das werk verlassen oder teilt die HANVAC GmbH dem kunden innerhalb oder vor dem liefertermin mit, dass die ware versand- oder abholbereit ist, gilt als eingehalten. Alle liefertermine und lieferzeiten sind von der angemessenen selbstbelieferung der HANVAC GmbH abhängig, es sei denn, die HANVAC GmbH verursacht selbst eine unangemessene selbstbelieferung. Bei unsachgemäßer eigenlieferung ist die HANVAC GmbH berechtigt, den vertrag zu kündigen. Macht die HANVAC GmbH von ihrem kündigungsrecht gebrauch und erstattet (vergütet) die bisherige leistung des kunden (sofern vorhanden), hat sie dies dem kunden unverzüglich mitzuteilen.
4. Die zur leistung verwendeten waren und dienstleistungen unterliegen den folgenden bedingungen, nämlich dass nationale und internationale vorschriften keine leistungshindernisse schaffen, insbesondere einfuhr- und ausfuhrkontrollen, embargos oder sonstige beschränkungen. Verzögerungen aufgrund von import- und exportkontrollen oder genehmigungsverfahren führen dazu, dass die lieferung nicht zum geplanten datum und zur geplanten uhrzeit erfolgen kann. Falls erforderliche genehmigungen nicht eingeholt werden können, haben beide parteien das recht, den vertrag zu kündigen.
5. Bei lieferverzug ist der kunde berechtigt, nach ablauf einer angemessenen nachfrist, die mit beginn der lieferverzögerung mit der HANVAC GmbH vereinbart wird, vom vertrag zurückzutreten.
6. Hat die HANVAC GmbH mit dem kunden einen rahmenvertrag über die künftige lieferung abgeschlossen, der eine feste lieferfrist und einen festen liefertermin beinhaltet, und erhält der kunde die ware nicht rechtzeitig, so ist die HANVAC GmbH berechtigt, die ware nach ablauf der von ihr gesetzten angemessenen nachfrist zu liefern und eine rechnung auszustellen und den vertrag zu kündigen, oder schadensersatz für entstandene verluste oder aufwendungen (verluste oder aufwendungen können nur geltend gemacht werden, wenn der kunde die ware aus eigenen gründen nicht rechtzeitig abholt).
5. Preis und zahlung
1. Die produktpreise auf der offiziellen website der HANVAC GmbH sind nur annähernd angegeben (□ einschließlich/□ exklusive mehrwertsteuer, versandkosten etc., die von beiden parteien schriftlich per e-mail bestätigt werden müssen). Die HANVAC GmbH stellt folgende regelmäßige produktpreise basierend auf kundenangeboten oder vertragsanforderungen zur verfügung:
A. Produktpreis beinhaltet fracht und gesetzliche mehrwertsteuer im chinesischen festland
b. Der produktpreis beinhaltet fracht im chinesischen festland und beinhaltet keine gesetzliche mehrwertsteuer
c. Der produktpreis beinhaltet keine fracht und gesetzliche mehrwertsteuer im chinesischen festland
für eine einzelne bestellung mit einem gesamtbetrag inklusive mehrwertsteuer unter RMB 1000 berechnet die HANVAC GmbH die tatsächlich durch den versand der ware entstandene fracht und die dem kunden ausgestellte rechnung separat.
Die gesetzliche mehrwertsteuer wird auf der rechnung gesondert ausgewiesen, und der steuersatz ist der gesetzliche steuersatz zum rechnungsdatum. Bei nationalen gesetzlichen steueränderungen muss der steuersatz nach den tatsächlichen gesetzlichen vorschriften ausgestellt werden. Kommt der vertrag nicht endgültig zustande, trägt der kunde die kosten der angeforderten muster und die aufwendungen für die vorbereitung der proben.
2. Enthält die bestellung keinen von beiden parteien vereinbarten preis oder beträgt der liefer- oder liefertermin mindestens sechs wochen nach vertragsabschluss, so gilt als rechnungspreis die am liefertag gültige preisliste der HANVAC GmbH. Die am bestelldatum gültigen preislistenpreise oder auftragsbestätigung stellen keine festpreisvereinbarung dar. Bei einer preiserhöhung um mehr als 5%, hat der kunde das recht, den vertrag zu kündigen, mit ausnahme von nicht standardmäßigen produkten, die vom kunden angefertigt werden. Auf verlangen der HANVAC GmbH hat der kunde der HANVAC GmbH unverzüglich mitzuteilen, ob er von diesen kündigungsrechten gebrauch gemacht hat. Werden die produktionsbezogenen preise vor dem liefertermin erhöht, behält sich die HANVAC GmbH vor, die preise trotz vorheriger angebote und auftragsbestätigungen anzupassen.
3. Sofern in anderen vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist, ist der nettolieferpreis innerhalb von zehn tagen nach rechnungsdatum zu zahlen. Als zahlungsdatum gilt der tag, an dem die HANVAC GmbH den lieferpreis bearbeiten kann. Verzögert sich der kunde mit der zahlung, sollte er verzugszinsen zu einem jährlichen referenzsatz plus 8-prozentpunkte zahlen. Die sonstigen ansprüche der HANVAC GmbH bleiben unberührt.
4. Sofern von beiden parteien im voraus nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind internationale bestellungen vor lieferung vollständig zu bezahlen und artikel 3 oben ist ungültig.
6. Risikotransfer
Die gefahr des zufälligen untergangs und der zufälligen beschädigung geht mit übergabe der ware an den spediteur oder verlassen des lagers der HANVAC GmbH zu versandzwecken auf den kunden über. Nimmt der kunde die ware selbst ab, geht die gefahr des zufälligen untergangs und der zufälligen beschädigung mit der mitteilung über die abholung auf den kunden über. Der erste und zweite satz gelten auch für teillieferungen und zusatzleistungen der HANVAC GmbH (z.b. Übernahme von versandkosten oder montage von produkten beim kunden).
2. Verstößt der kunde bei erhalt der ware gegen den vertrag, so ist die HANVAC GmbH berechtigt, ersatz des entstandenen schadens einschließlich sonstiger mehrkosten zu verlangen. Verletzt der kunde sonstige mitwirkungspflichten, so gilt das gleiche, es sei denn, die verletzung ist nicht auf verschulden des kunden zurückzuführen. Verstößt der kunde bei erhalt der ware gegen sonstige mitwirkungspflichten oder verletzt diese, geht die gefahr des zufälligen untergangs und der zufälligen beschädigung der ware spätestens mit der verletzung des kunden auf den kunden über. Nach ablauf der von der HANVAC GmbH gesetzten angemessenen nachfrist ist sie berechtigt, die ware gesondert zu behandeln und den kunden innerhalb einer angemessenen nachfrist zu liefern.
3. Kommt es zu einem lieferverzug, der aber nicht von der HANVAC GmbH verursacht wird, geht die gefahr mit mitteilung der versandmöglichkeit auf den kunden über.
Auch bei geringfügigen mängeln an den gelieferten produkten muss der kunde diese dennoch annehmen. Die nachträglichen mängelansprüche des kunden bleiben hiervon unberührt.
7. Mangelanspruch
Voraussetzung für den anspruch des kunden auf schadenersatz ist, dass er die gelieferten produkte nach erhalt begutachtet, bei der handhabung und verwendung von mustern entsprechende kontrollen durchführt und offensichtliche mängel unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch zwei wochen nach erhalt, der HANVAC GmbH mitteilt. Sind versteckte mängel entdeckt, sind diese unverzüglich schriftlich der HANVAC GmbH anzuzeigen. Bei der anzeige der oben genannten mängel hat der kunde der HANVAC GmbH eine schriftliche beschreibung der mängel vorzulegen. Eine weitere voraussetzung für die mängelansprüche des kunden ist, dass seine planung, herstellung, montage, anschluss, installation, debugging, betrieb und wartung den spezifikationen, anweisungen, richtlinien sowie den bedingungen entsprechen, die in verschiedenen produkttechnischen handbüchern, montageanleitungen, installationsanleitungen und betriebsanleitungen, konstruktionsmodellrichtlinien und sonstigen unterlagen enthalten sind, insbesondere zur ordnungsgemäßen führung und führung von aufzeichnungen, verwenden sie auch empfohlene komponenten.
Tritt ein produktfehler auf, so entscheidet die HANVAC GmbH selbst, wie die leistung vorzunehmen ist, entweder durch beseitigung des mangels oder durch vorlage eines mangelfreien produkts. Bei der nacherfüllung trägt die HANVAC GmbH alle damit verbundenen kosten, wie fracht-, arbeits- und materialkosten, sofern sich diese nicht durch die lieferung der ware an einen anderen ort als den lieferort erhöhen. Im in dieser klausel beschriebenen fall gelten die vom kunden gewünschten arbeits- und materialkosten als kostenhonorar. Die ersetzten produkte gehören der HANVAC GmbH und sind an diese zurückzusenden.
3. Sofern die HANVAC GmbH die nacherfüllung nicht beabsichtigt oder nicht durchführen kann, kann der kunde unbeschadet etwaiger verluste oder kostenersatz nach seiner wahl vom vertrag kündigen oder den lieferpreis mindern. Schlägt die nacherfüllung fehl oder ist sie für den kunden unzumutbar oder kommt es aus gründen der HANVAC GmbH zu einer unverhältnismäßigen verzögerung, so kann der kunde sie auch in gleicher weise behandeln.
4. Der kunde hat kein recht, den vertrag in folgenden situationen zu kündigen: Der kunde kann das empfangene produkt nicht zurücksenden (entschädigen), und (i) der grund für die nichtzurücksendung liegt nicht in der beschaffenheit des empfangenen produkts, oder (ii) es kann aus anderen gründen als der HANVAC GmbH nicht zurückgegeben werden, oder (iii) der mangel wird erst bei der bearbeitung oder änderung des produkts entdeckt. Wird der produktfehler nicht von der HANVAC GmbH verursacht, hat der kunde kein recht auf rücktritt vom vertrag.
5. Mängel, die durch natürlichen verschleiß verursacht wurden, können nicht geltend gemacht werden, insbesondere nicht für teile, die anfällig für natürlichen verschleiß sind, oder mängel, die durch unsachgemäße bedienung, lagerung, änderung oder reparatur des produkts durch kunden oder dritte verursacht wurden. Mängel, die durch kunden oder andere technische gründe als produktmängel verursacht wurden, können nicht geltend gemacht werden.
6. Sofern nicht einem zumutbaren dritten tatsächlich aufwendungen entstanden sind, ist es für den kunden nicht zulässig, ersatz von leistungsschäden anstelle von kostenansprüchen zu verlangen.
7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt die HANVAC GmbH keine gewährleistungshaftung, insbesondere für etwaige gewährleistungen in bezug auf qualität oder haltbarkeit.
Die mängelansprüche des kunden betragen zwei jahre. Diese geltungsdauer gilt auch für verletzungsansprüche aufgrund von produktmängeln. Die gültigkeitsdauer beginnt mit der lieferung des produkts. Die verkürzte lieferzeit entfällt aufgrund von h
8. HANVAC GmbH verantwortung
1. Im rahmen der gesetzlichen verantwortung übernimmt die HANVAC GmbH die volle verantwortung für schäden, die durch die verletzung ihrer gewährleistung oder für schäden an leben, persönlicher sicherheit und gesundheit ihrer vertragspartner verursacht werden; gleiches gilt für schäden, die auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit der HANVAC GmbH beruhen, oder produktmängel, die aus der übernahme von beschaffungsrisiken durch die HANVAC GmbH resultieren. Für leichte fahrlässigkeit haftet die HANVAC GmbH nur im falle einer verletzung wesentlicher verantwortung, die sich aus der art des vertrages ergibt und für die erreichung ihrer ziele äußerst wichtig ist. Bei verletzung dieser haftung, vertragsverletzung oder unmöglichkeit der leistung ist die haftung der HANVAC GmbH auf den im rahmen dieses vertrages typischerweise zu erwartenden schaden begrenzt. Die gesetzliche haftung für produktmängel bleibt unberührt.
2. Der ausschluss oder die beschränkung der haftung der HANVAC GmbH gilt auch für die persönliche verantwortung der mitarbeiter, führungskräfte, vertreter und hilfskräfte der HANVAC GmbH.
9. Produktverantwortung
1. Kunden dürfen das produkt nicht ändern, insbesondere nicht, indem sie bestehende warnungen über die risiken, die durch unsachgemäße produktbedienung verursacht werden, nicht ändern oder entfernen. Bei verletzung dieser garantie hat der kunde der HANVAC GmbH sämtliche produkthaftungsansprüche dritter zu ersetzen, es sei denn, die mängelhaftung ist nicht auf verschulden des kunden zurückzuführen.
2. Muss die HANVAC GmbH produkte zurückrufen oder warnhinweise wegen produktmängeln erteilen, so ist der kunde verpflichtet, die HANVAC GmbH nach kräften zu unterstützen und sich an allen zumutbaren maßnahmen zu beteiligen, die von der HANVAC GmbH als zumutbar und angemessen erachtet werden; insbesondere werden kunden notwendige kundeninformationen erstellen. Kunden tragen die kosten für produktrückrufe oder warnhinweise, es sei denn, sie sind nicht für produktmängel und daraus resultierende verluste nach dem produkthaftungsgesetz verantwortlich. Die sonstigen ansprüche der HANVAC GmbH bleiben unberührt.
3. Der kunde hat die HANVAC GmbH unverzüglich schriftlich über alle risiken im zusammenhang mit der verwendung des produkts sowie etwaige mängel des produkts nach seinem kenntnisstand zu informieren.
10. Höhere gewalt
1. Ist die HANVAC GmbH aufgrund höherer gewalt nicht in der lage, ihren vertraglichen verpflichtungen nachzukommen, insbesondere der lieferunfähigkeit, produkte zu liefern, so ist die HANVAC GmbH während der dauer der höheren gewalt und einer angemessenen wiederanlauffrist von der erfüllung ihrer vertraglichen verpflichtungen befreit, ohne dass dem kunden schadensersatz geleistet werden muss. Wird die erfüllung der verpflichtungen der HANVAC GmbH unzumutbar behindert oder aufgrund unkontrollierbarer und unvorhersehbarer umstände, insbesondere streiks, behördlicher maßnahmen, energieknappheit, liefer- oder betriebsunterbrechungen von unterlieferanten, nationale ein- und ausfuhrkontrollen, vorübergehend unmöglich, sollte die verantwortung der HANVAC GmbH ebenfalls ausgenommen werden. Soweit solche umstände den unterlieferanten betreffen und dazu führen, dass die HANVAC GmbH ihrer verantwortung nicht nachkommt, gilt das vorstehende gleichermaßen. Wird die HANVAC GmbH von ihrer lieferverpflichtung befreit, erstattet die HANVAC GmbH dem kunden den bereits eingetretenen leistungsanteil zurück.
2. Dauert die vorgenannte behinderung länger als vier monate an und beabsichtigt die HANVAC GmbH aufgrund einer solchen behinderung nicht mehr zu leisten, ist die HANVAC GmbH berechtigt, nach ablauf einer angemessenen nachfrist vom vertrag zurückzutreten. Auf verlangen des kunden wird die HANVAC GmbH ihre wahl bekannt geben, ihr kündigungsrecht auszuüben oder das produkt innerhalb einer angemessenen frist nach ablauf dieser nachfrist zu liefern.
11. Eigentumsvorbehalt
1. Die HANVAC GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher Forderungen gegen Kunden, die der HANVAC GmbH im Geschäftsverkehr zustehen, vor. Während des Eigentumsvorbehalts sollte der Kunde vorsichtig mit den relevanten Produkten umgehen, insbesondere durch den Abschluss einer ausreichenden Brand-, Hochwasser- und Diebstahlversicherung auf eigene Kosten basierend auf dem Rücksetzwert der Produkte. Auf Verlangen der HANVAC GmbH sollten Kunden Versicherungsnachweise vorlegen. Der Kunde tritt ab heute alle Ansprüche aus einer solchen Versicherung an die HANVAC GmbH ab. Sofern der Versicherungsvertrag eine solche Übertragung nicht zulässt, weist der Kunde die Versicherung hiermit an, nur an die HANVAC GmbH zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der HANVAC GmbH bleiben hiervon unberührt.
2. Der Kunde darf nur Produkte verkaufen, an denen sich die HANVAC GmbH im ordentlichen Geschäftsgang befindet. Der Kunde hat kein Recht, solche Produkte zu verpfänden, als Sicherheit zu übertragen oder in einer Weise zu veräußern, die das Eigentum der HANVAC GmbH gefährdet. Ergreift ein Dritter das Produkt oder greift es ein, so hat der Kunde die HANVAC GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, dem Dritten das Eigentum der HANVAC GmbH an dem Produkt mitzuteilen und die HANVAC GmbH bei der Ergreifung aller zum Schutz des Produkts erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Ist ein Dritter nicht in der Lage, der HANVAC GmbH gerichtliche und außergerichtliche Aufwendungen, die durch die Vollstreckung des Eigentums entstanden sind, zu erstatten, hat der Kunde der HANVAC GmbH den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen nicht zu vertreten.
3. Der Kunde tritt ab sofort alle Forderungen und Nebenrechte aus der Weiterveräußerung der Ware an die HANVAC GmbH ab, unabhängig davon, ob die HANVAC GmbH vor oder nach Verarbeitung das Eigentum an der Ware zur Weiterveräußerung behält. Die HANVAC GmbH akzeptiert eine solche Übertragung mit Wirkung ab heute. Ist eine solche Übertragung nicht zulässig, weist der Kunde den Drittschuldner hiermit an, nur an die HANVAC GmbH zu zahlen. Der Kunde hat widerrufliche Ermächtigung erhalten, die an die HANVAC GmbH abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen, und der erhaltene Betrag ist unverzüglich an die HANVAC GmbH zu überweisen. Die HANVAC GmbH kann die dem Kunden erteilte Ermächtigung zur Entgegennahme von Forderungen und Weiterveräußerung aus beliebigem Grund widerrufen, insbesondere wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der HANVAC GmbH nicht nachkommt, seine Zahlung verzögert oder einstellt, oder wenn der Kunde ein Insolvenzverfahren oder ähnliches Rückforderungsverfahren für sein eigenes Vermögen einleitet oder wenn der Antrag eines Dritten auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarer gerichtlicher Verfahren für Kundenvermögen mangels Vermögen abgelehnt wird. Erfolgt eine Paketübertragung durch den Kunden, so sind die an die HANVAC GmbH abgetretenen Rechte und Ansprüche eindeutig auszuschließen.
4. Auf Verlangen der HANVAC GmbH hat der Kunde dem Drittschuldner die Abtretungssache unverzüglich anzuzeigen und der HANVAC GmbH die zum Einzug der Forderung erforderlichen Leistungen zu erbringen.
12. Versammlung
Wenn unser unternehmen nicht nur für die lieferung, sondern auch für die montage verantwortlich ist, sollten wir einen separaten, von der lieferung unabhängigen servicevertrag unterzeichnen.
Für solche montageverträge gelten die schriftlichen montagebedingungen unseres unternehmens.
13. Vertraulichkeitsklausel
1. Beide parteien garantieren, die von ihnen erhaltenen, als "Vertraulich" Gekennzeichneten oder als geschäftsgeheimnis definierten informationen auf unbestimmte zeit vertraulich zu behandeln und diese informationen nicht aufzuzeichnen, zu übertragen oder zu verwenden, es sei denn, dies ist für geschäftliche transaktionen zwischen beiden parteien erforderlich.
2. Durch geeignete und verbindliche vereinbarungen stellen beide parteien sicher, dass mitarbeiter und beauftragte, die in ihrem namen handeln, diese geschäftsgeheimnisse nicht unbefristet erfassen, übertragen oder nutzen.
3. Wird nachgewiesen, dass informationen einer partei vor beginn des vertragsverhältnisses verfügbar oder bekannt, öffentlich bekannt und öffentlich zugänglich waren oder ohne verschulden der anderen partei öffentlich bekannt werden, so entfällt die geheimhaltungspflicht. Die geheimhaltungspflicht trägt die offenlegende partei.
14. Schlussklausel
1. Der kunde muss die schriftliche zustimmung der HANVAC GmbH einholen, um seine rechte und pflichten an dritte zu übertragen.
2. Kunden können ihre gegenforderung nur aufrechnen, wenn ein rechtsschluss vorliegt und kein widerspruch vorliegt. Der kunde kann das zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der gegenanspruch auf demselben vertragsverhältnis beruht.
3. Die rechtsbeziehung zwischen dem kunden und der HANVAC GmbH unterliegt dem recht der volksrepublik china und gilt nicht für das übereinkommen der vereinten nationen über verträge über den internationalen warenkauf (cisg).
4. Ausschließlicher gerichtsstand für alle streitigkeiten aus oder im zusammenhang mit den geschäftsbeziehungen zwischen dem kunden und der HANVAC GmbH ist der sitz der HANVAC GmbH. Die HANVAC GmbH ist auch berechtigt, am sitz des auftraggebers oder an jedem anderen zulässigen ort klage zu erheben.
5. Erfüllungsort aller verpflichtungen des kunden und der HANVAC GmbH ist der sitz der HANVAC GmbH.
6. Sollte eine bestimmung dieser allgemeinen verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder in zukunft unwirksam oder undurchführbar werden oder sollten diese allgemeinen verkaufsbedingungen regelungslücken enthalten, so wird hiervon die wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt. An stelle unwirksamer oder undurchführbarer bestimmungen gelten gültige oder undurchführbare bestimmungen als von beiden parteien vereinbart und kommen dem wirtschaftlichen zweck der unwirksamen oder undurchführbaren bestimmung möglichst nahe. Wenn es sich um eine regelungslücke handelt, sollte die klausel als gleichwertig mit einer klausel angesehen werden, die beide parteien in der betreffenden angelegenheit vereinbart haben (wenn beide parteien die angelegenheit zu diesem zeitpunkt geprüft hatten).
7. Die in diesen allgemeinen verkaufsbedingungen genannten bedingungen sind alle wahre und gültige willensbekundungen beider parteien, und beide parteien haben ein gründliches verständnis, eine gegenseitige auslegung und bestätigung der bedeutung jedes begriffs; obwohl es letztendlich vom lieferanten (HANVAC GmbH) produziert und veröffentlicht wurde, hat die nachfrageseite (kunde) keine einwände und bestätigt es.